Allgemeine Geschäftsbedingungen
Life Trust Coaching

Peggy Seegy
bei Goldbeck Ost GmbH / Team Logistik
98544 Zella-Mehlis

§ 1 Maßgebliche Bedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen im Bereich des Coachings für Persönlichkeitsentwicklung von Peggy Seegy Live Coaching, nachfolgend „Peggy Seegy Coaching“ „uns“ oder „wir“ bezeichnet, und ihren Auftraggebern. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von dir verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
    Diese Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
  2. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Peggy Seegy schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftraggeber schuldet Peggy Seegy die Zahlung der Vergütung.
  3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers, es sei denn, diese werden von der Gesellschaft schriftlich anerkannt.
  4. Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.

§ 2 Leistungsumfang, Vergütung, Lieferfrist, Widerrufsrecht

  1. Leistungsumfang, Form, Thematik und Ziel der Coaching-/Beratungsleistungen sowie die hierfür zu entrichtender Vergütung werden auf Grundlage der elektronischen Vertragsbestätigung von Peggy Seegy bestimmt.
  2. Bei vereinbarten Dienstleistungen wird kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet. Es werden keine spezifischen Resultate garantiert. Dem Auftraggeber obliegt die Verantwortung für den eigenen Erfolg.
  3. Insoweit der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, beginnt Peggy Seegy unmittelbar nach Vertragsschluss, jedoch nicht vor Eingang der vereinbarten Vergütung, mit der Dienstleistung. Insoweit der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, beginnt Peggy Seegy nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung, jedoch nicht vor Eingang der vereinbarten Vergütung. Sodann werden entsprechende Unterlagen verschickt, Zugänge gewährt bzw. Termine für Coaching-Gespräche durchgeführt.
  4. Insoweit eine Laufzeit für die Leistungen vereinbart wurde, beginnt ab dem in Punkt 3 genannten Zeitpunkt die entsprechende Laufzeit des jeweiligen Programms.
  5. Soweit der Auftraggeber einen früheren Beginn der Tätigkeit wünscht, erlischt das Widerrufsrecht ab Ausführungsbeginn. Die Parteien vereinbaren sodann einen früheren Laufzeit- bzw. Leistungsbeginn.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarte Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Vertragsabschluss fällig und unbar auf das Geschäftskonto von Peggy Seegy zu zahlen. Die vereinbarte Vergütung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Insoweit eine Ratenzahlungsvereinbarung oder eine monatliche Gebühr zwischen den Parteien vereinbart ist und der Auftraggeber sich mit mindestens einer halben Rate bzw. monatlichen Gebühr in Verzug befindet, behält sich Peggy Seegy vor, sämtliche Zugänge (Mitgliederbereich, Facebook-Gruppe, Life-Coaching-Calls etc.) ganz oder in Teilen sofort und so lange dauerhaft zu sperren, bis alle säumigen Zahlungen geleistet sind.

§ 4 Kündigung

  1. Für Programme mit einer Laufzeit unter 24 Monaten ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
  2. Für Laufzeitunabhängige Programme gilt, soweit nichts anderes vereinbart, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Monats.
  3. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigungen bleiben hiervon unberührt.
  4. Insoweit eine Ratenzahlung oder eine monatliche Gebühr vereinbart ist und sich der Auftraggeber mit mindestens einer Rate bzw. einer monatlichen Gebühr in Verzug befindet, hat Peggy Seegy das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden unbeschadet gesetzlicher Erstattungspflichten nicht zurückerstattet. Im Fall von Verbrauchern gilt dies nur, sofern sie mit einer angemessenen Frist unter Hinweis auf die drohende Kündigung angemahnt wurden.
  5. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens Peggy Seegy, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteter Vergütung. Etwaige Schadensersatzansprüche seitens Peggy Seegy bleiben vorbehalten.

§ 5 Nutzungsrechte

  1. Im Rahmen des Vertrages erhält der Auftraggeber Zugänge für Dokumente und Video und Audiodateien von Peggy Seegy. Diese Zugänge stellen ein eingeschränktes nicht ausschließliches zeitlich beschränktes (auf die Dauer dieses Vertrages) Nutzungsrecht an diesen Dokumenten und Video- und Audiodateien dar. Dieser Zugang darf ausschließlich vom Auftraggeber höchstpersönlich verwendet werden. Eine Überlassung des Zugangs an Dritte ist nicht gestattet. Es dürfen keinerlei Dokumentation, Video- Audiodateien oder jegliche Login-Daten an Dritte weitergeben oder Dokumentationen, Video-, Audiodateien dazu genutzt werden, um Dritte zu unterrichten. Es ist ausdrücklich untersagt, Dokumente und Video- und Audiodateien bzw. Teile hiervon zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen.
  2. Jegliche Zuwiderhandlung stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

§ 6 Vertraulichkeit / Geheimhaltung

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
  2. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne des Abs. (1) sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Vertragsparteien bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklungen, Produktionen und Verwendung von Informationen der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrags mitgeteilt werden.
  3. Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen einer Vertragspartei,
    • die sich schon vor Übergabe durch diese Vertragspartei im Besitz der jeweils anderen Vertragspartei befanden,
    • die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren,
    • die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegenden Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Vertragsparteien.

§ 7 Haftung

  1. Peggy Seegy haftet nur, wenn ihr oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt oder schuldhaft wesentliche Vertragspflichten bzw. Garantien verletzt werden. Unberührt bleibt die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der für die Erbringung der Leistungen vorhersehbar und typisch ist.

§ 8 Datenschutz

  1. Die Daten von Vertragspartnern werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung, -beendigung sowie zu Zwecken der Eigenwerbung durch Peggy Seegy erhoben, gespeichert und genutzt. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
  2. Peggy Seegy ist zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet. Sie hat sicherzustellen, dass die Verwendung
    personenbezogener Daten ausschließlich für den vertraglichen Zweck erfolgt. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten muss durch den Auftragnehmer freigegeben werden.
  3. Datensicherungsmaßnahmen sind entsprechend den einschlägigen Bestimmungen der
    Datenschutzgrundverordnung durchzuführen. Die gespeicherten Daten sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Peggy Seegy, insoweit der Auftraggeber
    Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Peggy Seegy behält sich vor, am allgemeinen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Rahmenvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei auch diese Bestimmung nur schriftlich abgedungen werden kann.
  3. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
  4. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird eine solche Bestimmung vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gewollt war.
  5. Sollten die Parteien keine Einigung über die neuen Bestimmungen erzielen können, so wird diese durch richterliche Entscheidung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung herbeigeführt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.

AGB Stand: 01.02.2020©